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Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2176-I

Richtlinie für die Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 29. Juni 2023, Az. G2-6724-1-168

(BayMBl. Nr. 335)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für die Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter vom 29. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 335)

1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.