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2130.0-F Richtlinie über die Bearbeitung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen im Freistaat Bayern nach dem Baugesetzbuch bei Übertragung auf die unteren Vermessungsbehörden (Bayerische Umlegungsrichtlinie – BayUmlR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2022, Az. 74-VM 1014-1/7 (BayMBl. Nr. 713)
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Teil 1 Gesetzliche Grundlage, Zuständigkeit
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Teil 2 Umlegung nach §§ 45 bis 79 BauGB
2. Voraussetzungen
3. Einleitung der Umlegung, Umlegungsbeschluss
4. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53 Abs. 1 BauGB)
5. Vermessung und Abmarkung, Umlegungs- und Verteilungsmasse
6. Wertermittlung und Verteilungsmaßstab
7. Zuteilung und Abfindung, Neuordnung der Rechte
8. Umlegungsplan
9. Wirksamwerden des Umlegungsplans
10. Vorwegnahme der Entscheidung (§ 76 BauGB)
11. Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 77 BauGB)
12. Qualitätssicherung
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Teil 3 Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 bis 84 BauGB
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Teil 4 Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
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Teil 5 Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
BayUmlR
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 02.12.2022
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Teil 2
Umlegung nach §§ 45 bis 79 BauGB
2. Voraussetzungen
3. Einleitung der Umlegung, Umlegungsbeschluss
4. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (§ 53 Abs. 1 BauGB)
5. Vermessung und Abmarkung, Umlegungs- und Verteilungsmasse
6. Wertermittlung und Verteilungsmaßstab
7. Zuteilung und Abfindung, Neuordnung der Rechte
8. Umlegungsplan
9. Wirksamwerden des Umlegungsplans
10. Vorwegnahme der Entscheidung (§ 76 BauGB)
11. Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 77 BauGB)
12. Qualitätssicherung