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BayUmlR
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 02.12.2022
22.
Außerkrafttreten
Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft:
a)
die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vollzug des Baugesetzbuches; Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung der Umlegung und der Grenzregelung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt vom 17. Februar 1988 (FMBl. S. 86, AllMBl. S. 298),
b)
die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien zur Umlegung und Grenzregelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt (Richtlinien für Umlegung und Grenzregelung – RUG) vom 26. November 1990 (FMBl. S. 386, AllMBl. 1991 S. 18).