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2130.0-F Richtlinie über die Bearbeitung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen im Freistaat Bayern nach dem Baugesetzbuch bei Übertragung auf die unteren Vermessungsbehörden (Bayerische Umlegungsrichtlinie – BayUmlR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2022, Az. 74-VM 1014-1/7 (BayMBl. Nr. 713)
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Teil 1 Gesetzliche Grundlage, Zuständigkeit
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Teil 2 Umlegung nach §§ 45 bis 79 BauGB
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Teil 3 Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 bis 84 BauGB
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Teil 4 Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
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Teil 5 Schlussvorschrift
21. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
BayUmlR
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 02.12.2022
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Schlussvorschrift
21. Inkrafttreten