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BayUmlR
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 02.12.2022
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2130.0-F

Richtlinie über die Bearbeitung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen im Freistaat Bayern nach dem Baugesetzbuch bei Übertragung auf die unteren Vermessungsbehörden (Bayerische Umlegungsrichtlinie – BayUmlR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. Dezember 2022, Az. 74-VM 1014-1/7
(BayMBl. Nr. 713)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie über die Bearbeitung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen im Freistaat Bayern nach dem Baugesetzbuch bei Übertragung auf die unteren Vermessungsbehörden (Bayerische Umlegungsrichtlinie – BayUmlR) vom 2. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 713)