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VollzBek DS – Schulen
Text gilt ab: 27.07.2022

11.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 27. Juli 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 26. Juli 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Bekanntmachung über erläuternde Hinweise zum Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Schulen vom 11. Januar 2013 (KWMBl. S. 27, ber. S. 72) außer Kraft.