Inhalt

VollzBek DS – Schulen
Text gilt ab: 27.07.2022

1.   Zweck und Anwendungsbereich

1Diese Vollzugsbekanntmachung enthält Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) für die staatlichen Schulen in Bayern, die beim Vollzug der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. 2Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird empfohlen, sich an den Regelungen in dieser Bekanntmachung zu orientieren.
3Ergänzende Informationen, Umsetzungshinweise und Arbeitshilfen enthalten die Internetangebote „Handreichung für den Datenschutz an Schulen“ (www.schuldatenschutz.bayern.de) und „Datensicherheit an Schulen“ (www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html) des Staatsministeriums sowie die Internetseiten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden (bei staatlichen Schulen: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, www.datenschutz-bayern.de).