Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024

11.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 treten die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Arbeitszeit der staatlichen Polizei vom 11. April 2003 (AllMBl. S. 179), das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Einführung von gleitender Arbeitszeit bei den Polizeiverbänden vom 6. Oktober 2004 (Az. IC5-0232-1) und das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Vergütung von Mehrarbeit vom 4. September 2014 (Az. IC5-0543-2) außer Kraft.