Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024

7.   Zeitwirtschaftsprogramm

1Zur Dienstplanung und Zeitbewirtschaftung steht ein einheitliches Zeitwirtschaftsprogramm zur Verfügung. 2Die erforderlichen dezentralen elektronischen Zeiterfassungssysteme sind aus eigenen Mitteln zu beschaffen. 3Die Verfahrenskoordination liegt in der Zuständigkeit der Servicestelle Zeitmanagement beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei.