Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023

12.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2023 treten die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30. August 2017 (AllMBl. S. 413) außer Kraft.