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Text gilt ab: 01.09.2023
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2030.13-U

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 5. Juni 2023, Az. 11-A0370-2023/1

(BayMBl. Nr. 313)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 313)

Auf Grund von Art. 55 Abs. 3, Art. 58 Abs. 6 Satz 1 und 2, Art. 60 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 4, Art. 62 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Halbsatz 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch Art. 130f Abs. 3 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414) geändert worden ist, und Abschnitt 3 Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) vom 13. Juli 2009 (FMBl. S. 190, StAnz Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. September 2021 (BayMBl. Nr. 718, Nr. 728) geändert worden ist, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) folgende ergänzende Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen seines Geschäftsbereichs.