Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023

11.   Beteiligungen

1Bei der Erstellung dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden:
der Hauptpersonalrat beim StMUV gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 und Art. 80 Abs. 2 BayPVG,
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim StMUV gemäß § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX und Nr. 14.3.3 BayInklR,
der Gleichstellungsbeauftragte beim StMUV gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
2Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.