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2021-I Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024, Az. B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Wahlrecht, Wählbarkeit
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Abschnitt 2 Wahlorgane, Beschwerdeausschuss
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Abschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
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Stimmbezirke, Wählerverzeichnisse
19. Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke (Art. 11 Abs. 2 und 3, § 13)
20. Anlegung der Wählerverzeichnisse (Art. 12, §§ 14, 15)
21. Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Art. 12, § 15)
22. Benachrichtigung der Wahlberechtigten (§ 16)
23. Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen (§ 17)
24. Einsicht in die Wählerverzeichnisse, Melderegisterauskunft (Art. 12 Abs. 2, § 18)
25. Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse (Art. 12 Abs. 3, § 19)
26. Berichtigung der Wählerverzeichnisse (§ 20)
27. Abschluss der Wählerverzeichnisse (§ 21)
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Erteilung der Wahlscheine
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Stimmzettel, Wahlscheine, Briefwahlunterlagen
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Abschnitt 4 Wahlvorschläge
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Abschnitt 5 Durchführung der Abstimmung, Sicherung der Wahlfreiheit, Briefwahl
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Abschnitt 6 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
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Abschnitt 7 Annahme und Ablehnung der Wahl
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Abschnitt 8 Kostenerstattung, Bekanntmachungen, Abstimmungsunterlagen, Statistik
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Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
GLKrWBek
Text gilt ab: 15.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 14.11.2034
Fassung: 24.10.2024
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Stimmbezirke, Wählerverzeichnisse
19. Bildung der allgemeinen Stimmbezirke, Sonderstimmbezirke (Art. 11 Abs. 2 und 3, § 13)
20. Anlegung der Wählerverzeichnisse (Art. 12, §§ 14, 15)
21. Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Art. 12, § 15)
22. Benachrichtigung der Wahlberechtigten (§ 16)
23. Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen (§ 17)
24. Einsicht in die Wählerverzeichnisse, Melderegisterauskunft (Art. 12 Abs. 2, § 18)
25. Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse (Art. 12 Abs. 3, § 19)
26. Berichtigung der Wählerverzeichnisse (§ 20)
27. Abschluss der Wählerverzeichnisse (§ 21)