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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
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Anlage 9
Räume für Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung
Für schulische Angebote zur ganztägigen Förderung und Betreuung sind folgende Räume zweckmäßig:
1.
Versorgungsküche
2.
zwei Aufenthaltsräume, davon ein kleinerer Aufenthaltsraum für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
3.
ein weiterer Aufenthaltsraum bei Ganztagsschulen.