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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 2
Mittelschulen
Bei einer Mittelschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
1.
Klassenraum je Klasse
2.
Ausweichräume
3.
Mehrzweckraum
4.
Lehrmittelraum
5.
Kombinierte Lehr- und Übungsräume für den naturwissenschaftlichen Bereich mit Nebenräumen
6.
Musiksaal
7.
Zeichensaal mit Nebenraum
8.
Fachraum für Informationstechnologie
9.
Werkraum mit Nebenraum
10.
Übungsraum für Textiles Gestalten mit Nebenraum
11.
Räume für Haushalt und Ernährung
12.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
13.
Räume für die Verwaltung und für den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)
Zusätzlich ab 15 Klassen:
14.
Lager- und Maschinenraum für den musischen Bereich