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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 4
Gymnasien
Bei einem Gymnasium sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
1.
Klassenräume für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 bzw. 11
2.
Kursräume für die Jahrgangsstufen 11 und 12 bzw. 12 bis 13
3.
Ausweichräume
4.
Aufenthaltsraum für Schüler der Qualifikationsphase
5.
Mehrzweckraum
6.
Lehrsäle für Physik, Chemie, Biologie, Musik und Kunsterziehung
7.
Übungssäle für Physik, Chemie, Biologie, Natur und Technik sowie Kunsterziehung (Werkräume)
8.
Vorbereitungs-, Sammlungs-, Lehrmittel-, Lager-, Maschinen- und sonstige Nebenräume für die jeweiligen Fachbereiche
9.
Räume für Moderne Medien, Fotolabor und Informatik
10.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
11.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)