Inhalt
Anlage 5
Bei einer Förderschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
- 1.
Klassenraum je Klasse (je 6 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, je 5 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören, dem Förderschwerpunkt Sehen, dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, je 4 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder dem Förderschwerpunkt Lernen)
- 2.
Gruppenraum
- 3.
Mehrzweckraum mit Nebenraum
- 4.
Werkraum mit Nebenraum/Maschinenraum
- 5.
Lehr- und Übungsraum für den Unterricht in Physik, Chemie und Biologie mit zwei Vorbereitungsräumen
- 6.
Raum für Textiles Gestalten mit Nebenraum
- 7.
Fachraum für Informationstechnologie mit Nebenraum
- 8.
Rhythmikraum/Musikraum mit Nebenraum
- 9.
Raum für berufswahlvorbereitenden Unterricht mit Nebenraum
- 10.
Hauswirtschaftsbereich
- 11.
Lehrmittelraum
- 12.
Pausenraum (bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 1 m2 je Schüler)
- 13.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
- 14.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager);
zusätzlich sollen vorhanden sein:
- 15.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Maschinenraum und ein Lager
- 16.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Raum für Pflegepersonal und einer für Pflege
- 17.
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zusätzliche Räume für Ergotherapie.
Für Schulvorbereitende Einrichtungen sind folgende Räume zweckmäßig:
- 1.
Gruppenraum je Gruppe
- 2.
Einzeltherapieraum
- 3.
Rhythmikraum
- 4.
Ruheraum
- 5.
Teeküche
- 6.
Raum für Mitarbeiter
- 7.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Pflegeraum, Abstellräume für Spielgeräte)
[Amtl. Anm.:] Bei Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist im übrigen Anlage 6 heranzuziehen.
[Amtl. Anm.:] Der Nebenraum zum Mehrzweckraum entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
[Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
[Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
[Amtl. Anm.:] Der Nebenraum zum Rhythmikraum/Musikraum entfällt, wenn die Schule weniger als 12 Klassen führt.
[Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn die Schule nur die Jahrgangsstufen 1 bis 6 führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
[Amtl. Anm.:] Entfällt, wenn bereits bei der Schule ein Rhythmikraum verfügbar ist.