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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 3
Realschulen
Bei einer Realschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
1.
Klassenraum je Klasse
2.
Ausweichraum
3.
Mehrzweckräume
4.
Lehrsäle/Übungssäle für Physik, Chemie und Biologie
5.
Fachräume für Kunsterziehung und Werken
6.
Fachräume für Textiles Gestalten
7.
Fachräume für Haushalt und Ernährung
8.
Musiksäle mit Instrumentarium
9.
Fachräume für Informationstechnologie
10.
Vorbereitungs-, Lehrmittel-, Sammlungs- und Nebenräume für die jeweiligen Fachbereiche
11.
Räume für Moderne Medien und Fotolabor
12.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
13.
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)