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SchulbauV
Text gilt ab: 01.08.2012
Fassung: 30.12.1994
Anlage 1
Grundschulen
Bei einer Grundschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
1.
Klassenraum je Klasse
2.
Mehrzweckraum
3.
Lehrmittelraum
4.
Werkraum mit Nebenraum
5.
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
6.
Räume für die Verwaltung und für den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)
Zusätzlich ab 8 Klassen:
7.
zwei Gruppenräume
Zusätzlich ab 12 Klassen:
8.
Musiksaal
9.
Übungsraum für Textilarbeit mit Nebenraum