Inhalt

QualVFL
Text gilt ab: 17.08.2023
Fassung: 26.08.2021
§ 14
Schriftliche Prüfung
1Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Klausurarbeit aus den Prüfungsfächern
1.
Pädagogik und Psychologie,
2.
Didaktik.
2Die Arbeitszeit für die Klausurarbeiten beträgt jeweils drei Stunden.