Inhalt

LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 58
Wirtschaftswissenschaften
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1.
Nachweis von
a)
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebliches Rechnungswesen,
b)
mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebswirtschaftslehre,
c)
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Volkswirtschaftslehre,
d)
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Recht,
e)
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
2.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von drei Monaten Dauer.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Betriebliches Rechnungswesen
a)
Geschäftsbuchführung,
b)
Jahresabschluss und Auswertung,
c)
Kosten- und Leistungsrechnung.
2.
Betriebswirtschaftslehre
a)
Konstitutive Entscheidungen im Unternehmen,
b)
Unternehmensführung,
c)
Produktion,
d)
Marketing,
e)
Investition und Finanzierung.
3.
Volkswirtschaftslehre
a)
Grundlagen der Mikroökonomie,
b)
Grundlagen der Makroökonomie,
c)
Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft.
4.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
a)
Grundlagen wirtschaftsdidaktischer Theorien und Modelle,
b)
ökonomische Bildung und Bildungsauftrag der Realschule,
c)
ökonomische Bildung und Unterrichtsplanung,
d)
Reflexion ökonomischer Bildung und didaktische Innovation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus dem betrieblichen Rechnungswesen
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden),
2.
eine Aufgabe aus der Betriebswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Volkswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
4.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.