Inhalt

LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 54
Evangelische Religionslehre
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
jeweils mindestens 8 Leistungspunkten in den Teilgebieten Altes Testament (Abs. 2 Nr. 1) und Neues Testament (Abs. 2 Nr. 2),
2.
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte (Überblick über die Geschichte der Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Reformationsgeschichte, Grundkenntnisse über die wichtigsten christlichen Kirchen und Gruppen),
3.
mindestens 14 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 3), davon jeweils mindestens 7 Leistungspunkte in Dogmatik und Ethik,
4.
mindestens 7 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionswissenschaft (Kenntnis der Grundprobleme der Religionswissenschaft; Grundkenntnisse der jüdischen Religion, auch in ihrem Verhältnis zum Christentum; Grundkenntnisse der islamischen Religion, auch in ihrem Verhältnis zum Christentum),
5.
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 4).
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Altes Testament
a)
Überblick über die Geschichte Israels,
b)
bibelkundliche Übersicht und Kenntnis der Grundprobleme des Alten Testaments im Kontext biblischer Theologie.
2.
Neues Testament
a)
Bibelkundliche Übersicht über das Neue Testament,
b)
theologische Grundfragen der synoptischen Jesusüberlieferung und Grundprobleme paulinischer Theologie im Kontext biblischer Theologie.
3.
Systematische Theologie
a)
Kenntnis von Grundfragen der Gotteslehre, der Christologie, der Anthropologie, der Ekklesiologie und der Eschatologie, sowie darauf bezogene hermeneutische Grundkompetenzen,
b)
Überblick über die Grundlagen christlicher Ethik und Kenntnis von Grundfragen christlicher Verantwortung in der Gesellschaft.
4.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
a)
Grundkenntnisse zu folgenden Themenfeldern: Bildung und Religion; Verständnis und Begründung des Religionsunterrichts in der Schule; Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern,
b)
Kenntnisse der Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts,
c)
Grundkenntnisse über Theorien der Glaubensentwicklung und der religiösen Sozialisation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1 und 2)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 3)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 4)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.