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Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) Vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180) BayRS 2038-3-4-1-1-K (§§ 1–127)
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Kapitel I Allgemeine Bestimmungen für die Erste Lehramtsprüfung (§§ 1–6)
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Kapitel II Besondere Bestimmungen für die Erste Staatsprüfung (§§ 7–118)
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Erster Teil Organisation und Verfahren (§§ 7–31)
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Zweiter Teil Fachliche Inhalte (§§ 32–118)
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Die Lehrämter: die einzelnen Fächer, Fächerverbindungen, Erweiterungen des Studiums (§§ 32–118)
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Abschnitt I Erziehungswissenschaftliches Studium, Fachdidaktik, Praktika (§§ 32–34)
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Abschnitt II Fächerverbindungen des Lehramts an Grundschulen; Studium der Didaktik der Grundschule (§§ 35–36)
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Abschnitt III Fächerverbindungen des Lehramts an Mittelschulen; Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen (§§ 37–38)
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Abschnitt IV Fächerverbindungen des Lehramts an Realschulen; Studium der Unterrichtsfächer für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik (§§ 39–58)
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Abschnitt V Fächerverbindungen des Lehramts an Gymnasien; vertieftes Studium der Fächer (§§ 59–84)
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Abschnitt VI Erweiterung des Lehramts an beruflichen Schulen (§§ 85–89)
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Abschnitt VII Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen; Fächerverbindungen des Lehramts für Sonderpädagogik (§§ 90–100)
§ 90 Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen
§ 91 Fächerverbindungen
§ 92 Erweiterungen
§ 93 Praktika
§ 94 Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)
§ 95 Geistigbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
§ 96 Körperbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
§ 97 Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)
§ 98 Schwerhörigenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)
§ 98a Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sehen)
§ 99 Sprachheilpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sprache)
§ 100 Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
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Abschnitt VIII Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen (§§ 101 bis 109) (§§ 101–109)
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Abschnitt IX Vertieftes Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (§ 110)
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Abschnitt X Studium der pädagogischen Qualifikationen (§§ 111–118)
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Kapitel III Anerkennungsregelungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen, Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie (§§ 119–127)
[Schlussformel]
Inhalt
LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
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Abschnitt VII Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen; Fächerverbindungen des Lehramts für Sonderpädagogik
§ 90 Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen
§ 91 Fächerverbindungen
§ 92 Erweiterungen
§ 93 Praktika
§ 94 Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)
§ 95 Geistigbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
§ 96 Körperbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
§ 97 Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)
§ 98 Schwerhörigenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, auditiv-visuelle Ausrichtung)
§ 98a Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sehen)
§ 99 Sprachheilpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sprache)
§ 100 Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)