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LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 51
Mathematik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Gebiet Differential- und Integralrechnung (insbesondere elementare Funktionen), Gewöhnliche Differentialgleichungen,
2.
mindestens 15 Leistungspunkte aus den Gebieten Lineare Algebra und Analytische Geometrie,
3.
mindestens 15 Leistungspunkte aus den Gebieten Elementare Zahlentheorie, Elementare Stochastik, Elementargeometrie,
4.
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen; Grundkenntnisse über Gewöhnliche Differentialgleichungen.
2.
Lineare Algebra und Analytische Geometrie.
3.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus dem Gebiet der Differential- und Integralrechnung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus den Gebieten Lineare Algebra und Analytische Geometrie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.