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HG 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 21.04.2023
Art. 5
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2.
Art. 91 wird wie folgt geändert:
a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa)
In Nr. 3 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
bbb)
Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:
“4.
vom Staat Billigkeitsleistungen gewährt bekommen oder“
.
ccc)
Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.
bb)
In Satz 2 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „4“ ersetzt.
b)
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 wird das Wort „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ und die Angabe „Nr. 4“ wird durch die Angabe „Nr. 5“ ersetzt.
bb)
Folgender Satz 3 wird angefügt:
3Bei Billigkeitsleistungen erstreckt sich die Prüfung auf die zugrunde liegenden Voraussetzungen.“