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HG 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 21.04.2023
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 424 666 800 € festgestellt.