Inhalt

GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
§ 20
Seminare
1In Jahrgangsstufe 11 ist ein Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung, in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1 ein Wissenschaftspropädeutisches Seminar zu belegen. 2Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar ist eine Seminararbeit zu erstellen. 3Seminare können in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern und ggf. auch fächerübergreifend angeboten werden. 4Abweichend von Satz 3 sind spät beginnende Fremdsprachen als Leitfach im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung sowie im Wissenschaftspropädeutischen Seminar und die spät beginnende Informatik als Leitfach im Wissenschaftspropädeutischen Seminar ausgeschlossen. 5Fächerübergreifende Seminare werden einem für die fachlichen Anforderungen maßgeblichen Leitfach zugeordnet. 6Am Abendgymnasium werden keine Seminare angeboten und keine Seminararbeit gefordert. 7Am Kolleg wird kein Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung angeboten.