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GSO
Text gilt ab: 01.08.2025
Fassung: 23.01.2007
§ 20
Seminare, Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
1In Jahrgangsstufe 11 ist ein Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung, in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1 ein Wissenschaftspropädeutisches Seminar zu belegen. 2Die Note im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung gilt als Jahresfortgangsnote in einem Vorrückungsfach. 3Zudem nehmen die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 12 und 13 am Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung teil. 4Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar ist eine Seminararbeit zu erstellen. 5Seminare können in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern und ggf. auch fächerübergreifend angeboten werden. 6Abweichend von Satz 5 sind spät beginnende Fremdsprachen als Leitfach im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung sowie im Wissenschaftspropädeutischen Seminar und die spät beginnende Informatik als Leitfach im Wissenschaftspropädeutischen Seminar ausgeschlossen. 7Fächerübergreifende Seminare werden einem für die fachlichen Anforderungen maßgeblichen Leitfach zugeordnet. 8Am Abendgymnasium werden weder Seminare noch ein Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung angeboten und keine Seminararbeit gefordert. 9Am Kolleg wird kein Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung angeboten.