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GSO
Text gilt ab: 01.08.2022
Fassung: 23.01.2007
Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4)
Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
Die für die einzelnen Prüfungen angegebene Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit.
1.
Deutsch
Für die schriftliche Prüfung aus dem Deutschen werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 315 Minuten.
2.
Mathematik
Die schriftliche Prüfung aus der Mathematik besteht aus einem ländergemeinsamen Prüfungsteil und einem ländereigenen Prüfungsteil.
Dem Prüfling wird für jeden Prüfungsteil aus jedem der drei Prüfungsgebiete Analysis, Stochastik und Geometrie je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 270 Minuten, davon 70 Minuten für den ländergemeinsamen Prüfungsteil.
3.
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
In der schriftlichen Prüfung werden dem Prüfling zunächst eine Hörverstehensaufgabe und nach deren Bearbeitung zwei Textaufgaben, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat, sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt.
Arbeitszeit: 315 Minuten, davon 30 Minuten für die Hörverstehensaufgabe.
3a
Chinesisch
In der schriftlichen Prüfung werden dem Prüfling zunächst eine Hörverstehensaufgabe und nach deren Bearbeitung eine Textaufgabe sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt.
Arbeitszeit: 345 Minuten, davon 30 Minuten für die Hörverstehensaufgabe.
4.
Griechisch, Latein
In der schriftlichen Prüfung aus dem Griechischen oder Lateinischen wird die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers in das Deutsche und die Bearbeitung von acht Aufgaben, die die Schülerin oder der Schüler aus 14 vorgelegten Aufgaben auswählt, gefordert.
Arbeitszeit: 240 Minuten.
5.
Kunst
Die besondere Fachprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlich-theoretischen und einen bildnerisch-praktischen Teil enthält.
Dem Prüfling wird eine Aufgabe mit schriftlich-theoretischem, eine Aufgabe mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine Aufgabe mit beiden Bereichen zu gleichen Anteilen vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 300 Minuten.
Bei den bildnerisch-praktischen Prüfungsanteilen wird neben der gestalterischen Leistung des Prüflings auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung bewertet.
6.
Musik
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf
den Vortrag eines Pflichtstückes,
den Vortrag eines Wahlstückes und
das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang.
Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Für den fachtheoretischen Teil werden dem Prüfling drei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten ohne Vorspielzeit.
7.
Politik und Gesellschaft
In der schriftlichen Prüfung aus Politik und Gesellschaft werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
8.
Geschichte
In der schriftlichen Prüfung aus der Geschichte werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
9.
Geographie
In der schriftlichen Prüfung aus der Geographie werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er zwei Aufgaben nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
10.
Wirtschaft und Recht
In der schriftlichen Prüfung aus Wirtschaft und Recht werden dem Prüfling zwei Aufgaben vorgelegt, von denen der Prüfling eine Aufgabe nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 210 Minuten.
11.
Religionslehre
In der schriftlichen Prüfung aus katholischer und evangelischer Religionslehre werden dem Prüfling vier Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: schriftlicher Prüfungsteil 210 Minuten.
12.
Ethik
In der schriftlichen Prüfung aus der Ethik gilt Nr. 11 entsprechend.
13.
Biologie
In der schriftlichen Prüfung aus der Biologie werden dem Prüfling drei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
14.
Chemie
Für die schriftliche Prüfung aus der Chemie gilt Nr. 13 entsprechend.
15.
Physik
In der schriftlichen Prüfung aus der Physik werden dem Prüfling zwei Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
16.
Informatik
In der schriftlichen Prüfung aus der Informatik wird dem Prüfling aus den beiden Prüfungsgebieten je eine Aufgabe zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
17.
Sport
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil und aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil.
Für den allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil werden dem Prüfling drei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine nach seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit: 180 Minuten.
Der sportartspezifisch praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 13/2 durchgeführt.
Er umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte hinweg belegten Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart).