Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung – GSO) Vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68) BayRS 2235-1-1-1-K (§§ 1–69)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeines (§ 1)
Bereich erweitern
Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–11)
Bereich erweitern
Teil 3 Schulbetrieb (§§ 12–20)
Bereich erweitern
Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 21–42)
Bereich erweitern
Teil 5 Prüfungen, Abschluss (§§ 43–67)
Bereich erweitern
Teil 6 Schlussvorschriften (§§ 68–69)
[Schlussformel]
Bereich erweitern
Anlage 1 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
Bereich erweitern
Anlage 2 Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
Anlage 3 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
Bereich erweitern
Anlage 4 Fächer des Zusatzangebots in der Qualifikationsphase
Anlage 4a (aufgehoben)
Anlage 5 Belegungsverpflichtung(Gymnasium)
Anlage 5a (aufgehoben)
Bereich erweitern
Anlage 6 Belegungsverpflichtung(Abendgymnasium und Kolleg)
Anlage 6a (aufgehoben)
Anlage 6b (nicht mehr belegt)
Anlage 7 Stundentafel für Einführungsklassen
Anlage 7a (aufgehoben)
Bereich erweitern
Anlage 8 Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
Anlage 8a (aufgehoben)
Anlage 9 Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
Anlage 9a (aufgehoben)
Anlage 10 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation(Gymnasium und Kolleg)
Anlage 10a (aufgehoben)
Anlage 10b (nicht mehr belegt)
Anlage 11 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation(Abendgymnasium)
Anlage 12 Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
Anlage 12a (aufgehoben)
Anlage 13 Umrechnungstabelle
Anlage 13a (nicht mehr belegt)
Anlage 13b (nicht mehr belegt)
Anlage 14 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
Anlage 15 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten
Inhalt
GSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.01.2007
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Anlage 10b
(nicht mehr belegt)