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Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung – GSO) Vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68) BayRS 2235-1-1-1-K (§§ 1–69)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–11)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 12–20)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 21–42)
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Teil 5 Prüfungen, Abschluss (§§ 43–67)
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Teil 6 Schlussvorschriften (§§ 68–69)
[Schlussformel]
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Anlage 1 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
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Anlage 2 Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
Anlage 3 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
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Anlage 4 Zusatzangebot für die individuelle Profilbelegung in der Qualifikationsphase
Anlage 4a (aufgehoben)
Anlage 5 Belegungsverpflichtung
Anlage 5a (aufgehoben)
Anlage 6 Belegungsverpflichtung
Anlage 6a (aufgehoben)
Anlage 6b (nicht mehr belegt)
Anlage 7 Stundentafel für Einführungsklassen
Anlage 7a (aufgehoben)
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Anlage 8 Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
Anlage 8a (aufgehoben)
Anlage 9 Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
Anlage 9a (aufgehoben)
Anlage 10 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
Anlage 10a (aufgehoben)
Anlage 10b (nicht mehr belegt)
Anlage 11 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
Anlage 12 Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
Anlage 12a (aufgehoben)
Anlage 13 Umrechnungstabelle
Anlage 13a (nicht mehr belegt)
Anlage 13b (nicht mehr belegt)
Anlage 14 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
Anlage 15 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten
Inhalt
GSO
Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 23.01.2007
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Anlage 12a
(aufgehoben)