Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11)
[Amtl. Anm.:] Das Leistungsfach wird vier- oder fünfstündig unterrichtet.
[Amtl. Anm.:] In Jahrgangstufe III können Differenzierungsstunden ohne eigenen Lehrplan zur gezielten Abiturvorbereitung eingerichtet werden.
[Amtl. Anm.:] Sofern die Belegungspflicht der zweiten fortgeführten Fremdsprache gemäß § 19 Abs. 6 GSO nicht im Rahmen der Wahlpflichtalternative (Tabellenzeile 8) erfolgt, ist diese Fremdsprache im Rahmen der individuellen Profilbelegung (Tabellenzeile 13) zu berücksichtigen.
[Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe III ist die zweite Naturwissenschaft (3-stündig) oder die spät beginnende Informatik (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe II der Vertiefungskurs Mathematik (2-stündig) gewählt wurde, oder die zweite Fremdsprache (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe II der Vertiefungskurs Deutsch (2-stündig) gewählt wurde. Für die in Jahrgangsstufe I gewählte neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache besteht in Jahrgangsstufe III Belegungspflicht.
[Amtl. Anm.:] Dieser Zeitraum dient insbesondere der Präsentation der Ergebnisse mit Prüfungsgespräch (Präsentationshalbjahr). Im Ausbildungsabschnitt III/1 wird keine Halbjahresleistung gebildet.
[Amtl. Anm.:] Jede Schülerin oder jeder Schüler muss eine Belegung im Umfang von mindestens vier Kurshalbjahren vornehmen. Im Falle des § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 ist diese Belegung im Umfang von 10 Wochenstunden erforderlich.
[Amtl. Anm.:] Die Profilstunden dienen insbesondere zur Stärkung der Fremdsprachen in Jahrgangsstufe II.