Inhalt

BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2022
§ 16
Allgemeines
1Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. 2Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.