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BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2022
Anlage 7 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ergotherapie
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden

1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht




Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
40
20
60
Fachsprache
60
40
100
Biologie, Anatomie und Physiologie
140
20
40
200
Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin
220
140
60
420
Psychologie und Pädagogik
80
120
60
260
Medizinsoziologie und Gerontologie
40
20
20
80
Grundlagen der Ergotherapie
140
20
160
Ergotherapeutische Verfahren1
200
260
80
540
Ergotherapeutische Mittel2
400
220
140
760
Fallbearbeitung
10
10
20
40
Zur Verteilung auf obige Fächer



80
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 330
790
500
2 700

Praktische Ausbildung 3 4




Orientierungspraktikum in einem Bereich
140
140
psychosozialer Bereich5



400
motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich5



400
arbeitstherapeutischer Bereich5



400
zur Verteilung auf die Bereiche


360
Summe praktische Ausbildung
140
780 6
780 6
1 700

1 [Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
2 [Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.
3 [Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
4 [Amtl. Anm.:] Jeweils ein Einsatz des zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahrs erstreckt sich auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen.
5 [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahl der praktischen Ausbildung auf die Bereiche liegt in der Verantwortung der Schule.
6 [Amtl. Anm.:] Bis zu 100 Stunden der praktischen Ausbildung des 2. und 3. Schuljahres können im Ermessen der Schule in das jeweils andere Schuljahr verlagert werden.