Inhalt

BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2022
Anlage 8 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafeln für die Berufsfachschule für Physiotherapie
8.1
Stundentafel für die Ausbildung zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden

1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht




Wissenschaftliche Grundlagen
20
20
20
60
Berufs- und Staatskunde
20
20
40
Anatomie und Physiologie
240
80
60
380
Krankheitslehre
120
180
120
420
Angewandte Physik
40
40
Sozialwissenschaften
40
20
60
Prävention und Rehabilitation
40
40
Trainings- und Bewegungslehre
60
40
100
Physikalische Therapie (Theorie und Praxis)1
120
120
Physiotherapeutische Anwendungen (Theorie und Praxis)1
80
340
280
700
Physiotherapeutische Behandlungstechniken1
340
160
500
Erste Hilfe1
30
30
Bewegungserziehung1
40
40
40
120
Befunderhebung1
100
100
Massagetherapie1
110
40
150
Zur Verteilung auf obige Fächer



40
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 360
960
540
2 900

Praktische Ausbildung 2 3


Chirurgie
240
240
Innere Medizin
240
240
Orthopädie
240
240
Neurologie
240
240
Pädiatrie
160
160
Psychiatrie
80
80
Gynäkologie
80
80
Zur Verteilung auf obige Fächer
240
240
Sonstige Einrichtungen
80
80
Summe praktische Ausbildung
100
560
940
1 600

1 [Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
2 [Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
3 [Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahlen der praktischen Ausbildung auf die Fachgebiete und die Schuljahre liegt in der Verantwortung der Schule; die praktische Ausbildung erfolgt erst ab dem zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres.
8.2
Stundentafel für die Ausbildung zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten – verkürzte Ausbildung (nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2)
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden


1. Schulhalbjahr
2. Schulhalbjahr
3. Schulhalbjahr
Stunden gesamt
(18-monatige Ausbildung)
Stunden gesamt
(12-monatige Ausbildung)
Theoretischer und praktischer Unterricht





Anatomie und Physiologie
50
20
70
20
Krankheitslehre
20
20
20
Angewandte Physik
20
20
Trainings- und Bewegungslehre
100
100
Physiotherapeutische Anwendungen (Theorie und Praxis)1
40
260
240
540
500
Physiotherapeutische Behandlungstechniken1
100
200
200
500
400
Bewegungserziehung1
40
10
50
10
Befunderhebung1
20
30
20
70
50
Zur Verteilung auf obige Fächer



30

Summe theoretischer und praktischer Unterricht
370
520
480
1 400
1 000

Praktische Ausbildung 2 3
300
200
200
700
400

1 [Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
2 [Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
3 [Amtl. Anm.:] Soweit die Schule nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 in gesonderten Klassen die verkürzten Ausbildungen durchführen, können aus dem 1. Halbjahr maximal 100 Std. der praktischen Ausbildung in das 2. bzw. 3. Halbjahr verschoben werden.