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Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen – BFSO Gesundheit) Vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322) BayRS 2236-4-1-2-K (§§ 1–53)
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Teil 1 Allgemeines (§§ 1–4)
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Teil 2 Aufnahme (§§ 5–11)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 12–15)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 16–30)
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Teil 5 Prüfungen, Abschlüsse (§§ 31–50)
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Teil 6 Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (§ 51)
§ 51 Elternvertretung
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Teil 7 Schlussvorschriften (§§ 52–53)
[Schlussformel]
Anlage 1 Ausbildungsrichtungen und zuzuerkennende Berufsbezeichnungen
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Anlage 2
Anlage 3 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe
Anlage 4 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
Anlage 5 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Anlage 6 Stundentafel für die Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
Anlage 7 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ergotherapie
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Anlage 8 Stundentafeln für die Berufsfachschule für Physiotherapie
Anlage 9 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Logopädie
Anlage 10 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Massage
Anlage 11 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Orthoptik
Anlage 12 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Podologie
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Anlage 13 Stundentafeln für die Berufsfachschulen für Medizinische Technologie
Anlage 14 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Diätassistentinnen und Diätassistenten
Anlage 15 Stundentafel für die Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Inhalt
BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 31.05.2022
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Teil 6 Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
§ 51 Elternvertretung