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BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2022
Anlage 4 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden 1
Theoretischer und praktischer Unterricht

Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
220
Gesundheit fördern und wiederherstellen
80
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege2
220
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen2
180
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
700

Praktische Ausbildung 3
insgesamt 850
davon bei Schwerpunkt „stationäre Langzeitpflege“ in der ambulanten Versorgung
oder bei Schwerpunkt „ambulante Langzeitpflege“ in der stationären Versorgung
mind. 80

1 [Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
2 [Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
3 [Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.