22 Treffer in 20 Gerichtsentscheidungen und 2 Vorschriften
StMB Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht – Verordnung über beamten-, besoldungs-, reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (ZustV-BM)
Rechtsstand: 01.11.2024
StMI Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht – Verordnung über beamten-, richter-, besoldungs-, reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und über die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Versagung der Aussagegenehmigung für Kommunalbeamte (ZustV-IM)
Rechtsstand: 01.09.2019
AG Schweinfurt: Rechtsanwaltsvergütung - Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei Terminsvertretung
Kostenfestsetzungsbeschluss vom 02.10.2023 – 1 C 507/22
VG München: Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III, Eishockeymannschaft, Umfang der förderfähigen Kosten, Mietkosten (hier: Kosten für Personalwohnungen), Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben (hier: Rechts- und Beratungskosten, Reisekosten, TV-Übertragungen)
Urteil vom 26.09.2023 – M 31 K 22.3508
LG München I: Wird dem Parteivertreter die Nachricht über die Terminsaufhebung am Vormittag des Vortages per beA übermittelt, ist eine telefonische Benachrichtigung nicht erforderlich
Endurteil vom 11.10.2023 – 15 O 7223/23
OLG Bamberg: Glaubhaftmachung notwendiger Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Beschluss vom 23.01.2023 – 2 W 2/23
VG Augsburg: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – Fahrtkosten für die Benutzung der Deutschen Bahn AG
Beschluss vom 27.07.2023 – Au 2 M 23.1119
OLG München: Erstattung von Reisekosten des nicht notwendigerweise beauftragten auswärtigen Rechtsanwalts
Beschluss vom 02.02.2024 – 7 AktG 2/22
VG Augsburg: Zur Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten eines Bevollmächtigten
Beschluss vom 16.01.2025 – Au 2 M 23.2090
OLG Bamberg: Festsetzung von Kosten gegen einen Zeugen wegen seines Ausbleibens in einem Termin
Beschluss vom 01.03.2024 – 2 W 39/23 e