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VGH München: Kein subsidiärer Schutz wegen von der Regierung ergriffener Maßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie und der Heuschreckenplage in Äthiopien - erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Beschluss vom 04.06.2021 – 23 ZB 21.30706