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RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
Nummer 166i
Durchbeförderung
1 Nummer 104 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass für das Ersuchen die in Anhang I des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen vorgesehene Bescheinigung zu verwenden ist. 2Im Falle einer unvorhergesehenen Zwischenlandung übermittelt die Vollstreckungsbehörde der zuständigen Behörde des Durchgangsstaats das Formular nachträglich innerhalb von 72 Stunden.