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RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
Nummer 149
Geltung der Regelungen von Kapitel A
Die in Kapitel A enthaltenen Vorschriften finden im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechende Anwendung, soweit sich aus den Vorschriften in Kapitel B nichts anderes ergibt.