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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Kapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
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Erster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
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Zweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
Nummer 122 Anwendung des Ersten Teils der Richtlinien
Nummer 123 Tätigkeit des Bundeskriminalamts
Nummer 124 Tätigkeit anderer Polizeibehörden
Nummer 125 Form und Inhalt des Ersuchens
Nummer 126 Auskunft über Vorstrafen
Nummer 127 Tätigkeit der Finanzbehörden
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Dritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
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Vierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
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Fünfter Teil Verfolgungsersuchen
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Sechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
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Kapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Kapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
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Anhang I Deutsche Vorschriften
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Anhang II Länderteil
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Anhang III
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Anhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002
Inhalt
RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Nummer 126
Auskunft über Vorstrafen
Fordert eine ausländische Behörde bei einer Polizeibehörde eine Auskunft über Vorstrafen an, ist das Ersuchen unmittelbar dem Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – zu übersenden.