Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeines (§ 1)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–8)
Bereich erweitern
Dritter Teil Schulbetrieb (§§ 9–11)
Bereich erweitern
Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 12–26)
Bereich reduzieren
Fünfter Teil Prüfungen (§§ 27–45)
Bereich reduzieren
Abschnitt 1 Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Wirtschaftsschulen (§§ 27–39)
§ 27 Prüfungsausschuss
§ 28 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
§ 29 Schriftliche Prüfung
§ 30 Mündliche Prüfung
§ 31 Praktische Prüfung
§ 32 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 33 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
§ 34 Notenausgleich
§ 35 Abschlusszeugnis
§ 36 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 37 Verhinderung an der Teilnahme
§ 38 Nachholung der Abschlussprüfung
§ 39 Unterschleif
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (§§ 40–44)
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Ergänzungsprüfungen (§ 45)
Bereich erweitern
Sechster Teil Schlussvorschriften (§ 46)
[Schlussformel]
Bereich erweitern
Anlage 1
Bereich erweitern
Anlage 2
Bereich erweitern
Anlage 3
Bereich erweitern
Anlage 4
Anlage 5 (aufgehoben)
Anlage 6 (aufgehoben)
Anlage 7 (aufgehoben)
Inhalt
WSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.12.2009
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt 1 Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Wirtschaftsschulen
§ 27 Prüfungsausschuss
§ 28 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
§ 29 Schriftliche Prüfung
§ 30 Mündliche Prüfung
§ 31 Praktische Prüfung
§ 32 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 33 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
§ 34 Notenausgleich
§ 35 Abschlusszeugnis
§ 36 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 37 Verhinderung an der Teilnahme
§ 38 Nachholung der Abschlussprüfung
§ 39 Unterschleif