Inhalt
§ 25
Anpassung an beamtenrechtliche Vorschriften
Soweit nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften oder in dieser Dienstordnung etwas Anderes bestimmt ist, gelten für die Angestellten entsprechend die jeweiligen Vorschriften für bayerische Landesbeamte über
- 1.
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Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung,
- 2.
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Pflichten,
- 3.
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Folgen der Nichterfüllung von Pflichten,
- 4.
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Rechte,
- 5.
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Eintritt und Versetzung in den Ruhestand.