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3122.1-J Neufassung der Strafvollstreckungsordnung; Neufassung der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juli 2011, Az. 4300 - II - 276/96 (JMBl. S. 82, ber. S. 162) (§§ 1–18)
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I. Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
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Strafvollstreckungsordnung (§§ 1–88)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–21)
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Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen (§§ 22–47)
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Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen (§§ 48–52)
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Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 53–56)
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Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (§§ 57–86)
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Unterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot (§§ 57–59a)
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Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung (§§ 60–86)
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Teil A Allgemeine Bestimmungen (§§ 60–68a)
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Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände (§§ 69–86)
§ 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
§ 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
§ 71 Fischereigeräte
§ 72 Funkanlagen
§ 73 Kraftfahrzeuge
§ 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
§ 74a Radioaktive Stoffe
§ 75 Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe
§ 76 Falschgeld
§ 77 Devisenwerte
§ 77a Virtuelle Währungen
§ 78 Inländische Zahlungsmittel
§ 79 Inländische Wertpapiere
§ 80 Messgeräte und sonstige Messgeräte, Teilgeräte, Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 81 Verkörperungen eines Inhalts
§ 82 Weine
§ 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
§ 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
§ 85 (weggefallen)
§ 86 Brenn- und Reinigungsgeräte
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Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 87)
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Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen (§ 88)
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Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
II.
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Anlage Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen vom 8. Juni 1999
Inhalt
Text gilt ab: 15.10.2024
Fassung: 25.07.2011
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Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände
§ 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
§ 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
§ 71 Fischereigeräte
§ 72 Funkanlagen
§ 73 Kraftfahrzeuge
§ 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
§ 74a Radioaktive Stoffe
§ 75 Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe
§ 76 Falschgeld
§ 77 Devisenwerte
§ 77a Virtuelle Währungen
§ 78 Inländische Zahlungsmittel
§ 79 Inländische Wertpapiere
§ 80 Messgeräte und sonstige Messgeräte, Teilgeräte, Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 81 Verkörperungen eines Inhalts
§ 82 Weine
§ 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
§ 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
§ 85 (weggefallen)
§ 86 Brenn- und Reinigungsgeräte