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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren3122.1-J Neufassung der Strafvollstreckungsordnung; Neufassung der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juli 2011, Az. 4300 - II - 276/96 (JMBl. S. 82, ber. S. 162) (§§ 1–18)
  • Bereich reduzierenI. Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
  • Bereich reduzierenStrafvollstreckungsordnung (§§ 1–88)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–21)
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen (§§ 22–47)
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen (§§ 48–52)
  • Bereich erweiternAbschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 53–56)
  • Bereich reduzierenAbschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (§§ 57–86)
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot (§§ 57–59a)
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung (§§ 60–86)
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 87)
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen (§ 88)
  • Bereich erweiternEinforderungs- und Beitreibungsanordnung (§§ 1–18)
  • II.
  • Bereich erweiternAnlage Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen vom 8. Juni 1999

Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2024
Fassung: 25.07.2011
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Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen

Unterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot (§§ 57–59a)
Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung (§§ 60–86)
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