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I. Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben die nachfolgende Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung vereinbart.