Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2032-F Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2010 Az. 23 - P 1502/1 - 022 - 16 997/10 (FMBl. 2011 S. 9) (StAnz. 2011 Nr. 2)
  • Bereich reduzierenI.
  • Vorwort
  • Gliederungshinweise
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenTeil 1 Allgemeine Vorschriften
  • 2. Bestandteile der Besoldung
  • 4. Anspruch auf Besoldung
  • 6. Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
  • 7. Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
  • 8. Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
  • 9. Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
  • 10. Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
  • 11. Anrechnung von Sachbezügen
  • 13. Verjährung
  • 14. Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
  • 15. Rückforderung der Besoldung
  • 17. Dienstlicher Wohnsitz
  • Bereich erweiternTeil 2 Grundbezüge
  • Bereich erweiternTeil 3 Nebenbezüge
  • Bereich erweiternTeil 4 Sonstige Leistungen
  • Bereich erweiternTeil 5 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Bereich erweiternTeil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  • II. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlage Anlagen zu den Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes)

Inhalt

BayVwVBes
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.12.2010
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

2. Bestandteile der Besoldung
4. Anspruch auf Besoldung
6. Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
7. Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
8. Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
9. Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
10. Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
11. Anrechnung von Sachbezügen
13. Verjährung
14. Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
15. Rückforderung der Besoldung
17. Dienstlicher Wohnsitz
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel