Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2032-F Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2010 Az. 23 - P 1502/1 - 022 - 16 997/10 (FMBl. 2011 S. 9) (StAnz. 2011 Nr. 2)
Bereich reduzieren
I.
Vorwort
Gliederungshinweise
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Bereich erweitern
Teil 2 Grundbezüge
Bereich erweitern
Teil 3 Nebenbezüge
Bereich erweitern
Teil 4 Sonstige Leistungen
Bereich erweitern
Teil 5 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Bereich reduzieren
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
103. Rechtsanwendung für Vorhandene
104. Überführung oder Überleitung in die Besoldungsordnungen A, B, W und R
105. Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen
106. Einordnung der Vorhandenen in die neuen Grundgehaltstabellen
107a. Übergangsvorschrift für Ämter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3
108. Sonstige Übergangsregelungen
II. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage Anlagen zu den Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes)
Inhalt
BayVwVBes
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.12.2010
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
103. Rechtsanwendung für Vorhandene
104. Überführung oder Überleitung in die Besoldungsordnungen A, B, W und R
105. Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen
106. Einordnung der Vorhandenen in die neuen Grundgehaltstabellen
107a. Übergangsvorschrift für Ämter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3
108. Sonstige Übergangsregelungen