Die Erhöhung der Beträge der Lehrnebenvergütung wurde rückwirkend ab 1. Januar 2024 mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 3. Juli 2024 (Az. 23 - P 1564 - 3/9/2) bekanntgemacht. Dieses Schreiben ist unter der Gliederungsnummer 2032.3-F im Bayerischen Behördennetz in der Datenbank BAYERN.RECHT eingestellt und entsprechend abrufbar.