Die Erhöhung der Beträge der Lehrnebenvergütung wurde rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 10. Juli 2019 (Az. 23 - P 1564 - 1/9/1) bekanntgemacht. Dieses Schreiben ist unter der Gliederungsnummer 2032.3-F im Bayerischen Behördennetz in der Datenbank BAYERN.RECHT eingestellt und entsprechend abrufbar.